Ehevertrags- und
Scheidungsrecht

Scheidungen sind generell belastende Situationen.
Haben Sie im Vorfeld einen Ehevertrag aufgesetzt, kann dies viel Streit und Stress verhindern.
Gesetzliche Bestimmungen einer Eheschließung können Sie mit einem Ehevertrag individuell an die eigene Situation anpassen.

 

Ein Ehevertrag kann dabei vor oder nach einer Eheschließung unterzeichnet werden, selbst am Tag der Scheidung ist dies noch möglich, dies nennt sich dann Scheidungsfolgenvereinbarung.

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

In einem Ehevertrag wird Folgendes geregelt:

  • Erbrecht

  • Trennungsunterhalt festlegen (aber nicht verzichten)

  • Güterrecht (Zugewinngemeinschaft ausschließen bzw. Trennung / Modifikation)

  • Nachehelichen Unterhalt festlegen oder gegenseitig darauf verzichten

  • Versorgungsausgleich (in Hinsicht auf Rente)

  • Immobilienübertragungen

Wann ist ein Fachanwalt hierfür notwendig?

Wenn die Absicht besteht, einen Ehevertrag zu schließen, ist ein Fachanwalt zu empfehlen.
Das Rechtsgebiet ist komplex und bedarf eines Vertrages, der frei von Fehlern ist.


Ebenso ist auch bei einer bevorstehenden Scheidung ein Anwalt ratsam.

 

Sollte eines dieser Anliegen auf Sie zutreffen, dann vereinbaren Sie mit mir einen unverbindlichen Beratungstermin.

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